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    CSRDStrategie

    CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive): Die Grundlagen

    Mit der CSRD werden viele Unternehmen in der EU ab 2025 schrittweise verpflichtet einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Sie müssen dafür über eine Vielzahl an Nachhaltigkeitsthemen mit hohem Detailgrad berichten. Die zu berichtenden Themen sollen mit einer Wesentlichkeitsanalyse ermittelt werden.

    1. Dezember 2023

    Unsere Leistung

    Wir beraten Sie gerne zum Thema CSRD

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    CSRD Beratung Systain

    Was ist die CSRD und welche Ziele verfolgt sie?

    Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist ein Gesetz, das eine Vielzahl an Unternehmen innerhalb der EU zu einer einheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Unternehmen sollen offenlegen,

    • welche Auswirkungen sie durch ihre Geschäftsaktivitäten auf ihr Umfeld haben
    • welche Chancen und Risiken sie durch Nachhaltigkeitsthemen für ihr Unternehmen sehen
    • und wie innerhalb des Unternehmens durch Richtlinien, Maßnahmen und Ziele damit umgegangen wird

    Dadurch soll EU-weit Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen geschaffen werden hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten, -ambitionen, und -erfolge.

    Die CSRD-Berichterstattung ist verpflichtend in den finanziellen Jahresbericht zu integrieren, und wird damit auf eine Ebene mit den „klassischen“ Kennzahlen gehoben. Dadurch rückt der Vorstand weiter in die direkte Verantwortung für die nicht-finanzielle Entwicklung des Unternehmens.

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    Ab wann und für wen gilt die CSRD?

    Die CSRD ist im Januar 2023 in Kraft getreten, und muss nun von jedem EU-Mitgliedsstaat innerhalb von 18 Monaten (bis zum 6. Juli 2024) in nationales Recht übertragen werden.
    Beginn der Berichtspflicht für Unternehmen richtet sich nach ihrer Größe und Relevanz für die Allgemeinheit:

    01

    2025

    für das GJ 2024

    Firmen, die bereits unter der NFRD (Non Financial Reporting Directive) berichten müssen

    02

    2026

    für das GJ 2025

    Unternehmen die 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen, aber nicht NFRD-pflichtig sind:
    o >250 Mitarbeiter*innen
    o >40 Mio. € Umsatz
    o >20 Mio. € Bilanzsumme

    03

    2027

    für das GJ 2026

    Börsennotierte KMUs, kleine, nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungen, die 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen:
    o >10 Mitarbeiter*innen
    o >700.000 € Umsatz
    o >350.000 € Bilanzsumme
    Für diese Gruppe gilt eine zwei-jährige „Opt-out“-Möglichkeit: bei hinreichender Argumentation kann die CSRD-Berichterstattung bis spätestens 2029 hinausgezögert werden – was Grundlage solch einer Argumentation sein könnte, wurde bisher noch nicht veröffentlicht

    04

    2029

    für das GJ 2028

    Nicht-EU Unternehmen, die in der EU mehr als 150 Mio. € Umsatz machen, oder solche mit Tochtergesellschaften / Niederlassungen in der EU mit > 40 Mio. € Umsatz

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    CSRD als EU-Regulierung

    Warum wurde die CSRD eingeführt und welche Probleme soll sie lösen?

    Bisher ist die nicht-finanzielle Berichterstattung für die meisten Unternehmen innerhalb der EU freiwillig, und vorhandene Berichte variieren oft in Form, Inhalt und Detailgrad. Dadurch ist die Nachhaltigkeit von Unternehmen nach wie vor sehr intransparent und schwer zu vergleichen. Im Zuge der Anstrengungen der EU, die Wirtschaft strukturell nachhaltiger zu gestalten, und Investoren sowie Verbrauchern nachhaltigere Investitions- und Kaufentscheidungen zu erleichtern ( EU Green Deal), ist solch eine Transparenz und Vergleichbarkeit zwingend notwendig.

    Mit der CSRD soll daher die Nachhaltigkeitsberichterstattung einheitlich und schrittweise verpflichtend werden.

    Welche Anforderungen stellt die Berichtspflicht

    Berichtspflicht für Unternehmen

    Betroffene Unternehmen sind durch die CSRD in der Pflicht, nach vorgegebener Themenstruktur einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Dazu gehören neben Details zu Geschäftsmodell, Firmenstruktur und Strategie die Auswirkungen der Unternehmen auf ihre Umwelt, Chancen und Risiken in Bezug zu einer Reihe von ESG-Themen, sowie der Umgang mit diesen Themen anhand von Richtlinien, Maßnahmen und Zielen.
    Hier sehen Sie die Themenstandards (European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS):

    Die Themen der ESRS zur Erfüllung der CSRD Berichtspflicht
    Die Themen der ESRS – European Sustainability Reporting Standards

    Ermittlung der zu berichtenden Themen anhand einer Wesentlichkeitsanalyse

    Die Grundidee der CSRD besteht darin, dass Unternehmen nur zu (für sie) relevanten Themen berichten sollen. Um für das jeweilige Unternehmen relevante von irrelevanten Themen zu trennen, ist eine Wesentlichkeitsanalyse (= Materialitätsanalyse) vorgesehen. Hier werden sowohl Auswirkungen des Unternehmens auf dessen Umwelt (die sogenannte „Impact Materiality“ oder „Inside-out Perspektive“), als auch finanzielle Chancen und Risiken, die aus Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen hervorgehen („Finacial Materiality“ oder „Outside-in Perspektive“) betrachtet. Hieraus geht die sogenannte „doppelte Materialität“ hervor. Sobald ein Thema aus einer der beiden Perspektiven relevant für das Unternehmen ist, muss dazu gemäß CSRD berichtet werden.

    Darüber hinaus gibt es einige wenige Berichtsinhalte, die verpflichtend für alle Unternehmen gleichermaßen zu berichten sind. Diese beinhalten grundsätzliche Informationen wie Geschäftsmodell, Unternehmensstrategie und Unternehmensstruktur („ESRS 2 General Disclosures“), sowie Details zur Methodik der Bestimmung von Auswirkungen, Chancen und Risiken für die Wesentlichkeitsanalyse.

    5 Erfolgsfaktoren für eine CSRD konforme Wesentlichkeitsanalyse Cover
    Unser Whitepaper

    5 Erfolgsfaktoren für eine CSRD konforme Wesentlichkeitsanalyse

    Mit der CSRD werden viele Unternehmen in der EU ab 2025 schrittweise verpflichtet einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Sie müssen dafür über eine Vielzahl an Nachhaltigkeitsthemen mit hohem Detailgrad berichten. Die zu berichtenden Themen sollen mit einer Wesentlichkeitsanalyse ermittelt werden.

    Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung zur Durchführung einer CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse.

    Whitepaper anschauen

    Sanktionen bei Nichteinhaltung

    Im Gesetzestext der CSRD werden bisher keine konkreten Strafen bei Verstößen der Berichtspflicht festgelegt. Für die Bestimmung sowie Nachverfolgung der Sanktionen sind die Mitgliedsstaaten in ihrer Umsetzung der CSRD in nationales Recht selbst verantwortlich. Bereits bei der Umsetzung der NFRD wurden aber Bußgelder und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für die Veröffentlichung unrichtiger Informationen in der Berichterstattung verhängt. Somit ist mindestens von Sanktionen in solchem Ausmaß zu rechnen.

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    Wie kann das Gesetz zur Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung von Unternehmen beitragen?

    Grundsätzlich gilt in der Nachhaltigkeit wie auch in vielen anderen Disziplinen das Motto:

    „You can’t manage what you don’t measure“

    (Man kann nicht steuern, was man nicht misst.)

    Für viele Unternehmen bringt die CSRD zum ersten Mal den konkreten, unmittelbaren Druck, sich systematisch mit Nachhaltigkeitsthemen und deren Auswirkungen auf das Unternehmen sowie auf Menschen und Natur zu beschäftigen, und diese so gut es geht zu quantifizieren. Zusätzlich muss sich im Bericht zu internen Richtlinien, konkreten Zielen und Maßnahmen bezüglich Nachhaltigkeit geäußert werden.

    Dadurch kann auch innerhalb der Unternehmen Transparenz geschaffen werden, und die Nachhaltigkeitsentwicklung sollte hiervon stark profitieren:

    1. Ökologische sowie soziale Auswirkungen der Unternehmen werden so gut es geht quantifiziert – dadurch können Fortschritte, aber auch Verschlechterungen bezüglich der Unternehmens-Impacts in einzelnen Disziplinen gemessen werden.
    2. Der unternehmensweite Umgang mit Nachhaltigkeit und das Maß an Integration von Nachhaltigkeit über das gesamte Unternehmen hinweg muss dargestellt werden (z.B. Abhängigkeit der Bonuszahlungen von der Erreichung nicht-finanzieller Geschäftsziele, Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells unter Rücksicht des Klimawandels und Artensterbens). Dadurch wird der tatsächliche Status quo der Nachhaltigkeitsentwicklung transparent.
    3. Die finanzielle Sicht (der „Business Case“) auf Nachhaltigkeitsthemen und deren Auswirkungen auf das Unternehmen müssen im Zuge der Berichterstattung beleuchtet werden – indem den Chancen und Risiken monetäre Werte zugeordnet werden, die durch Nachhaltigkeitsthemen für Unternehmen bestehen, wird eine starke Argumentationsbasis für die interne Durchsetzung von Maßnahmen geschaffen, wodurch auch die Einsatzbereitschaft der Geschäftsführung erhöht werden kann.
    Ökonomische Nachhaltigkeit durch CSRD Erfüllung

    So kann Ihr Unternehmen profitieren

    Neben den positiven Auswirkungen auf die interne Nachhaltigkeitsentwicklung der berichtenden Unternehmen verspricht die CSRD als wichtiger Teil des EU Green Deals besonders für zukunftsorientierte und nachhaltige Unternehmen mittel- und langfristigen Nutzen.
    Mit der erhöhten Vergleichbarkeit begünstigt die CSRD nämlich vor allem solche Unternehmen, die gemäß der ESG-Kriterien in ihren Nachhaltigkeitsberichten viele positive und wenig negative Auswirkungen auf Mensch und Natur nachweisen können, und mit Blick auf kommende Herausforderungen wie Klimaveränderungen, Artensterben oder demografische Verschiebungen gut aufgestellt sind.

    Diese Unternehmen sollen durch die CSRD für Investoren und Kunden einfacher zu identifizieren sein, um Geldflüsse im Sinne der sozialen, ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit zu lenken, und die Wirtschaft innerhalb der EU resilienter und zukunftsfähiger gestalten zu können.

    Herausforderungen bei der Umsetzung

    Die korrekte Einhaltung der Berichtspflicht zur CSRD stellt Unternehmen vor zwei wesentliche Herausforderungen, die mit hohem Ressourceneinsatz einhergehen können.

    Datenmenge und Granularität

    Die Fülle der Themen, und der Detailgrad der zu berichtenden Informationen bedeutet für viele Unternehmen eine anspruchsvolle Aufgabe hinsichtlich der Datentransparenz. Während einige Unternehmen zu Themen wie den eigenen THG-Emissionen (Scope 1 & 2) oder Diversitätsraten der Angestellten bereits eine gewisse Transparenz aufgebaut haben, fehlt zu anderen Themen wie die verarbeitete Menge an besorgniserregenden Stoffen in Tonnen oder die genaue Anzahl an Diskriminierungsbeschwerden an vielen Stellen die nötige Datenerfassung und dadurch die Abrufbarkeit. Der Aufbau einer angemessenen Dateninfrastruktur ist aufgrund der Menge und Heterogenität der zu erfassenden Informationen keine leichte Aufgabe.

    Freiräume der Berichtsanforderungen

    Die CSRD zielt in erster Linie darauf ab, die Nachhaltigkeit von Unternehmen anhand von standardisierten Nachhaltigkeitsberichten vergleichbar machen zu können. Dafür werden viele Aspekte bezüglich zu berichtender KPIs, Richtlinien und Zielsetzungen in den Berichtsstandards und Guidelines eindeutig definiert.
    Andererseits bleiben den Unternehmen in der finalen Version der Berichtsanforderungen vom 31. Juli dieses Jahres gewisse Freiräume bezüglich der Ermittlung zu berichtender Themen durch die Wesentlichkeitsanalyse, sowie Unterpunkten innerhalb der zu berichtenden Themen (sogenannte „Disclosure Requirements“). Diese Freiräume führen zu einer gewissen Unschärfe in den Anforderungen zur Berichtspflicht, und erfordern daher eine sorgfältige Dokumentation und Argumentation, um Gesetzeskonformität zu gewährleisten.

    Herausforderungen besprechen

    Das sollten Sie unbedingt wissen

    Aktueller Stand

    Die EU-Kommission hat am 31. Juli 2023 die finale Version der Berichtsanforderungen (ESRS) verabschiedet, welche die übergreifenden Berichtsinhalte (ESRS 1 & 2) sowie die themenspezifischen Berichtsinhalte zu Umwelt (ESRS E1-E5), Sozial (ESRS S1-4) und Governance (ESRS G1) festlegen. Die Arbeit der EFRAG an sektorspezifischen Standards (für insgesamt 40 Sektoren aus zwölf Sektorgruppen, u.a. den Bereichen Öl- und Gas, Straßenbau und Lebensmitteln) wurde auf Anfrage der Europäischen Kommission depriorisiert, um zunächst die Fertigstellung der allgemeinen Berichtsanforderungen zu gewährleisten, und damit die Berichtspflicht ab 2024 zu ermöglichen. In den sektorspezifischen Standards werden berichtspflichtige Inhalte in Bezug auf den jeweiligen Sektor erwartet.
    Wann diese Standards veröffentlicht werden, ist damit allerdings noch unklar. Ansonsten gilt die Berichtspflicht für in der EU aktive Unternehmen je nach Größe.

    Aktueller Stand Corporate Sustainability Reporting Directive

    Wie wird die Einhaltung der CSRD überwacht und bewertet?

    Die CSRD wird zunächst eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) erfordern. Hierfür werden externe Wirtschaftsprüfer die Plausibilität der berichteten Informationen auf mögliche Falschaussagen hin prüfen. Es ist allerdings geplant, die Anforderungen langfristig auf eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“) hin auszuweiten, welche heutigen Wirtschaftsprüfungen von Finanzberichten entspricht, und damit eine noch deutlich höhere Granularität erfordert.

    Die Köpfe

    Unsere CSRD Spezialist*innen

    CSRD Beraterin Carolin Griese

    Carolin Griese

    CSRD Experte Hubertus Drinkuth

    Hubertus Drinkuth

    CRSD Beraterin Anna Block

    Anna Block

    Wissenswertes & Informationen

    Wissen ist Macht.
    Und die teilen wir gerne.

    Managementansatz für Nachhaltigkeitsthemen

    Beitragsreihe

    CSRD im Überblick

    Für die CSRD müssen Sie über eine Vielzahl an Nachhaltigkeitsthemen mit hohem Detailgrad berichten. Wir helfen Ihnen dabei.

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