Mit Corona drängt sich das Thema Menschenrechte auf
Angesichts der gravierenden Umstände der COVID-19 Pandemie mag es auf den flüchtigen Blick erstaunen, dass die Diskussion um eine umfassendere Regulierung von Menschenrechten – auch in Bezug auf globale Lieferketten – weiter zunimmt. Aber gerade jetzt ist es nachvollziehbar, denn die Pandemie zeigt anschaulich, dass besonders verwundbare Personengruppen besonders geschützt werden müssen.
Im Kontext von Menschenrechten sind die Menschen zu schützen, deren Situation besonders verletzlich ist und das sind vielfach Menschen in den globalen Lieferketten deutscher Unternehmen:
- Arbeitnehmer*innen in Schwellen- und Entwicklungsländern,
- Gruppen, die im Menschenrechtsdiskurs in den Mittelpunkt gerückt sind, wie Anwohner*innen großer Infrastrukturprojekte oder Opfer im Kontext von regionalen Konflikten (z.B. im Zusammenhang mit dem Abbau von sog. „Konflikt-Mineralien“).
Eine Regulierung der menschenrechtlichen Sorgfalt in der Lieferkette – eine Herausforderung
Dementsprechend wird in Deutschland, im Rahmen der EU und selbst auf Ebene der UN lebhaft um (übergreifende) Regulierungen zur menschenrechtlichen Sorgfalt in der Lieferkette debattiert. Einzelne nationale Rahmenwerke existieren bereits, überwiegend mit Fokus auf Berichterstattung und mit thematischem Fokus*.
Es werden dabei immer deutlicher die Vorteile von Regulierungen herausgestellt. So schafft eine einheitliche Regulierung im Idealfall gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle, unter anderem:
- Sie sorgt dafür, dass für engagierte Unternehmen keine Kostennachteile entstehen,
- sie stärkt die Anreize, bei Unternehmen stabilere Lieferkettenbeziehungen zu schaffen,
- sie ermöglicht Investoren eine adäquatere Beurteilung von Unternehmen durch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.
Insgesamt stellt sich weniger die Frage „ob“ Unternehmen Verantwortung für Menschenrechte in der Lieferkette übernehmen sollen, sondern eher „wie“.
Was ist von einer Regulierung zu erwarten?
Eine Frage, die sich aufdrängt: Was kann eine gesetzliche Regulierung erreichen? Kann eine Verpflichtung zur menschenrechtlichen Sorgfalt mehr erreichen als eine oberflächliche und optimierte Berichterstattung? Bis jetzt fokussiert, wie erwähnt, ein größerer Teil der existierenden Regulierungen genau auf diesen Bereich. Unternehmen berichten über ihre Handlungen in einem mehr oder weniger definierten Format. Wie aber wird sichergestellt, dass die berichteten Aktivitäten adäquat, effektiv und ausreichend sind?
Weitere große Herausforderungen liegen in der Definition der Elemente einer kommenden Sorgfaltsgesetzgebung, wie die des Geltungsrahmens:
„[the question is] how far down the supply chain due diligence obligations reach and what the concrete civil and criminal liabilities are“ – Alva Bruun & Dr Kent Wilska: Finland’s Call to Action on Business and Human Rights Echoes Loud and Clear. In: Business & Human Rights Resource Center: Towards EU Mandatory Due Diligence Legislation. 2020. Seiten 11f.
Es wird den Gesetzgebern auch darum gehen, weitgehend die herkömmliche Art der weltweiten Zusammenarbeit beizubehalten und Einschnitte so gering wie möglich zu gestalten. Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt durch Unternehmen wird aber schnell komplex und aufwändig, vor allem, wenn sie nicht integrativ verstanden wird. Unternehmen, die menschenrechtliche Sorgfalt als parallel ablaufenden Prozess umsetzen, wie es häufig bei Berichterstattungspflichten geschieht, haben einfach nur Mehraufwand ohne Ertrag.
Unser Rat: Ein Unternehmen sollte sich jetzt schon fragen, wie die Umsetzung der Sorgfaltspflicht gestaltet werden kann. Risiken müssen identifiziert und bewertet, Maßnahmen entwickelt bzw. ausgewählt und umgesetzt werden. Hierbei ist auch die Integration in die Organisation entscheidend. Es ist eine komplexe Herausforderung, aber keine unmögliche Aufgabe. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Whitepaper „7 Erfolgsfaktoren für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“.
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* Zum Beispiel der Modern Slavery Act in Großbritannien, das French Corporate Duty of Vigilance Law in Frankreich, die niederländischen Sorgfaltspflichten zu Kinderarbeit, die dänische Regelung zu Beschwerdemechanismen
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