Warum sollten sich Unternehmen mit menschenrechtlichen Risiken in der Logistik, wie dem Straßentransport, beschäftigen?
Logistik ist ein essenzieller Bestandteil von allen Lieferketten und damit ein wichtiger Grundbaustein für nahezu jedes Unternehmen in Deutschland. Unabhängig von Größe oder Branche des Unternehmens, stellt eine effiziente und zuverlässige Logistik die Grundlage für eine funktionierende Lieferkette dar. In Deutschland findet ein Großteil des Güterverkehrs auf der Straße statt und nimmt damit eine zentrale Rolle ein.
Trotzdem wurden menschenrechtliche Risiken in diesem Sektor bisher weniger intensiv beleuchtet als andere Stufen der Lieferketten, wie etwa die Rohstoffgewinnung oder die Produktionsstandorte. Menschenrechtliche Risiken im Straßentransport liegen oftmals im Verborgenen und außerhalb des direkten strategischen Fokus vieler Unternehmen.
Durch die mediale Aufmerksamkeit zu Ereignissen, wie beispielsweise der Streik von LKW-Fahrer:innen in Gräfenhausen, sind die menschenrechtlichen Risiken im Straßentransport in den Vordergrund gerückt. Durch die daraus resultierenden Anfragen des BAFA im Rahmen der Kontrolle zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind Unternehmen gefordert sich mit dem Transport ihrer Waren oder Güter auseinanderzusetzen und Risiken zu identifizieren.
Wieso der Straßentransport aus menschenrechtlicher Perspektive risikobehaftet ist
Betrachtet man die Branche des Straßentransports genauer, zeigen sich branchenspezifische Charakteristika, welche wesentliche Auswirkungen auf die Entstehung von Menschenrechtsverletzungen haben.
Hohe Intransparenz durch Unterauftragsvergaben steigert menschenrechtliches Risiko
Der Transportsektor ist geprägt von intensivem Wettbewerbs- und Kostendruck, der zur Etablierung eines komplexen Systems von Unteraufträgen an Sub-Unternehmen geführt hat. Aufträge werden dabei von einem Unternehmen zum Beispiel an eine Spedition vergeben, welche diesen Auftrag jedoch nicht immer selbst durchführt, sondern diesen an ein Sub-Unternehmen weiter vergibt. Dieses Sub-Unternehmen ist schließlich der Arbeitgeber der LKW-Fahrer:innen und damit erstmal außerhalb des direkten Blickfelds der beauftragenden Unternehmen.
Die daraus resultierende Intransparenz begünstigt Verstöße gegen geltende Vorschriften, wie Arbeitsschutzgesetze. Besonders herausfordernd aus menschenrechtlicher Perspektive sind zudem die Ländergrenzen überschreitenden Tätigkeiten der Fahrer:innen, welche eine Rückverfolgung zusätzlich erschweren. Für das beauftragende Unternehmen bedeutet das unter Umständen einen hohen Aufwand nachzuvollziehen, welches Unternehmen schlussendlich die Logistikleistung durchgeführt hat und in welchem Beschäftigungsverhältnis die LKW-Fahrer:innen stehen. Aus der Perspektive deutscher Unternehmen die Logistikdienstleistungen beauftragen, findet die Mehrzahl der berichteten Rechtsverletzungen nicht beim unmittelbaren Geschäftspartner, sondern in der tieferen Lieferkette statt.

Die Struktur im Straßentransport zeichnet sich zudem durch eine mangelnde gewerkschaftliche Organisierung und Rechtsunsicherheit aus, wodurch die potenziell betroffenen Fahrer:innen eine schwache Verhandlungsposition in Bezug auf ihre Arbeitsbedingungen haben. Um dem Arbeitskräftemangel in der EU und dem hohen Kostendruck im Transportsektor entgegenzuwirken, beschäftigen Logistikunternehmen aus EU-Ländern immer häufiger Fahrer:innen aus Nicht-EU-Ländern.
Aus menschenrechtlicher Perspektive sind diese Personengruppen aufgrund von Sprachbarrieren, einer hohen Abhängigkeit vom Arbeitsverhältnis in Bezug auf einen EU-Aufenthaltstitel und einer eher eingeschränkten Kenntnis über ihre Rechte besonders vulnerabel. Die Praxis zeigt, dass manche Arbeitgeber:innen die geltenden Gesetze nicht einhalten und damit rechtsverletzende Beschäftigungsbedingungen bei den LKW-Fahrer:innen durchsetzen. Der Ort der Anstellung und der tatsächliche Arbeitsort befinden sich hierbei oftmals in unterschiedlichen Ländern, was die Durchsetzung geltenden Rechts erschwert.
Beispiel

Der Arbeitsvertrag und damit auch die festgelegten Arbeitsbedingungen stammen häufig aus einem ost-europäischen Staat, obwohl der Arbeitsort sich meist in einem anderen europäischen Staat mit höheren Löhnen und Arbeitsstandards befindet. Das Herkunftsland, das Land des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitsort liegen daher oft in drei verschiedenen Staaten. Dies führt dazu, dass die Fahrer:innen ihre Arbeitsverträge oft in Sprachen erhalten, die sie nicht selbst sprechen und verstehen und daher die Vertragsbedingungen nicht kennen.
Frachtbörsen und Beauftragungsstrukturen
Ein wichtiger Akteur in der Vergabe von Aufträgen im Straßentransport sind Frachtbörsen.
Eine Frachtbörse ist eine digitale Plattform, auf der Speditionen, Frachtführer und Verlader freie Laderaumkapazitäten und Frachtangebote einstellen können. Sie wird als eine Art Marktplatz genutzt, um Transportaufträge zu vermitteln.
Über Frachtbörsen werden kurzfristige Einzelverträge vergeben und oftmals keine längeren Geschäftsbeziehungen angestrebt. Logistikaufträge können auf Frachtbörsen über unterschiedliche Wege vergeben werden:
- Es findet eine Auftragsvergabe über Ausschreibungen statt, bei der sich Logistikunternehmen auf die Durchführung dieses Auftrags bewerben können. Hierbei kann das beauftragende Unternehmen Kriterien für die Durchführung festlegen und ein passendes Unternehmen aus den Angeboten auswählen.
- Im zweiten Fall werden Logistikaufträge über eine Art Auktion vergeben. Das bedeutet, dass Interessent:innen Angebote auf den ausgeschriebenen Auftrag abgeben und in der Regel das niedrigste Gebot den Auftrag erhält.
Aus menschenrechtlicher Perspektive ist besonders die zweite Vergabepraxis über Auktionen problematisch, da es zu einer Art „race-to-the-bottom“ geführt hat und den Preisdruck auf die Auftragnehmer:innen immer weiter erhöht und welcher häufig in die Lieferkette weitergegeben wird (sog. Kaskadeneffekte).
Die Beauftragungsstrukturen spielen daher eine wichtige Rolle bei der Analyse menschenrechtliche Risiken im Straßentransport und sollten von Unternehmen betrachtet werden.
Vulnerablen Personengruppen und warum diese besonders von menschenrechtlichen Verstößen betroffen sind
Warum diese besonders von menschenrechtlichen Verstößen betroffen sind
Vulnerablen Personengruppen

Gruppe 1
Fahrer:innen, die Staatsangehörige eines ost-europäischen EU-Staates sind und über einen Arbeitsvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Frachtführer verfügen.

Gruppe 2
Fahrer:innen, die Staatsangehörige eines ost-europäischen EU-Staates sind und über einen Arbeitsvertrag mit einem Frachtführer aus einem osteuropäischen EU-Staat verfügen.

Gruppe 3
Fahrer:innen, die Staatsangehörige eines Staates außerhalb der EU sind und über einen Arbeitsvertrag mit einem Frachtführer aus einem ost-europäischen EU-Staat verfügen.
Von welchen menschenrechtlichen Risiken sind Arbeitnehmende im Straßentransport betroffen?
Die oben beschriebenen Strukturen im Straßentransport verschärfen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Fahrer:innen, auch innerhalb Deutschlands. Besonders betroffen sind hierbei Personengruppen, welche keine Staatsangehörigen eines EU-Staates sind und welche über keinen Arbeitsvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Frachtführer verfügen.
Aus der Perspektive der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sind insbesondere die Themen Arbeitszeiten und Arbeitsschutz, sowie angemessene Entlohnung mit sehr hohen Risiken behaftet. In geringerem Umfang kann auch Zwangsarbeit ein relevantes Risiko darstellen.
Arbeitszeiten und Arbeitsschutz
Die Arbeitszeitenpraxis im Straßentransport steht vielfach im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben. Die Suche nach Parkplätzen, Unterkünften oder Sanitäranlagen wird häufig den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zugeschlagen und Überstunden weit über dem gesetzlichen Limit sind üblich. Fahrer:innen verbringen zudem häufig mehrere Monate am Stück fernab ihres Heimatortes, obwohl die gesetzlichen Regelungen ein Rückkehrrecht innerhalb eines Vier-Wochen-Zeitraums vorsehen. Um diese Verstöße zu verschleiern, werden Fahrer:innen beispielsweise zur Manipulation von Fahrtenschreibern oder anderen Dokumenten gezwungen.
Hinzu kommen weitere Gesundheitsrisiken: Viele Fahrer:innen sind unzureichend krankenversichert, Krankheitstage gelten oft als unbezahlter Urlaub, und Erkrankungen des Bewegungsapparats (z.B. Rückenbeschwerden durch langes Sitzen, Bewegungsmangel und unergonomische Haltungen) sind, unter anderem wegen ungenügenden Pausenzeiten und mangelhafter Schlafmöglichkeiten, überdurchschnittlich verbreitet. Denn häufig müssen Fahrer:innen dauerhaft in ihren Führerkabinen übernachten, obwohl eine feste Unterkunft für die wöchentliche Ruhezeit vorgeschrieben ist. Auch der Zugang zu Sanitäranlagen und Pausenräumen ist vielerorts eingeschränkt, unhygienisch oder kostenpflichtig.
Angemessene Entlohnung
Die Lohnentwicklung im Straßentransport ist von Gegensätzen geprägt: Bei deutschen Unternehmen angestellte Fahrer:innen, insbesondere die tariflich organisierten, verzeichnen steigende Einkommen – angetrieben durch einen Fachkräftemangel, der durch eine vermehrte Rückkehr polnischer Fahrer:innen nach Polen verstärkt wird. Bei den zunehmend eingesetzten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten lassen sich hingegen oftmals Verstöße in Bezug auf die Entlohnung nachweisen. Lohnzahlungen unter dem gesetzlichen Mindestlohn, unbezahlte Krankheitstage und Überstunden, fehlende Lohnzahlungen nach Kündigung, unrechtmäßige Spesenanrechnungen oder der Zwang zur Scheinselbstständigkeit, um die Lohnkosten zu senken, gehören dabei zu den häufigsten Missständen.
Zwangsarbeit
Die zunehmende Rekrutierung von Fahrer:innen aus dem nicht-EU Ausland erfolgt häufig über spezialisierte Personalvermittlungsagenturen. Dabei kommt es vor, dass Fahrer:innen mit falschen Versprechungen hinsichtlich der Verdienstmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen angeworben und sich vor Ort dann plötzlich mit hohen Vermittlungsgebühren konfrontiert werden, die sie in die finanzielle Abhängigkeit oder gar Schuldknechtschaft drängen. Erschwerend kommt hinzu, dass fehlende/eingeschränkte Sprachkenntnisse und mangelndes Wissen über nationale Arbeitsrechte den Betroffenen den Zugang zu Unterstützung und Rechtsdurchsetzung bei Schuldknechtschaft erheblich erschweren.
Wie können Unternehmen diesen Risiken begegnen?
Was für Schritte kann ich als Unternehmen einleiten? Welche Implikationen ergeben sich daraus für die unternehmerische Praxis?
Die Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen Risiken im Straßentransport kann ein erster wichtiger Schritt sein, um die Transparenz über Risiken im Sektor und in den eigenen Lieferketten zu erhöhen. Hierfür sollten sich Unternehmen mit ihren Logistik-Lieferketten auseinandersetzen und diese stärker in ihre Risikoanalysen einbeziehen. Dies kann in Form von regelmäßigen Risikoanalysen, einer anlassbezogenen Risikoanalyse oder anderen menschenrechtlichen Analysen durchgeführt werden.
Unter Berücksichtigung des eigenen Einflussvermögens und Verursachungsbeitrags sollten Unternehmen sich anschließend mit den Risiken und möglichen geeigneten Maßnahmen auseinandersetzen. Mit Blick auf die zuvor beschriebenen Branchen-Charakteristika der Untervergaben an Sub-Unternehmen sollten besonders die eigenen Vergabepraktiken geprüft werden.
Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen von großer Bedeutung. Viele Unternehmen stehen vor ähnlichen Herausforderungen, und ein gemeinsamer Austausch von Erfahrungen und Best Practices kann dabei helfen, effektive Lösungen zu entwickeln. Brancheninitiativen und -dialoge bieten hierfür eine wertvolle Plattform zur Vernetzung und zur Entwicklung branchenweiter Lösungsansätze.
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